FFH-Verträglichkeitsstudien
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Windpark Diepholzer Bruch – Repowering mit Rücksicht auf Natur und Landschaft
Im Süden von Diepholz sollen fünf ältere Windenergieanlagen durch fünf leistungsstärkere Anlagen ersetzt und drei zusätzliche errichtet werden. Die neuen Anlagen steigern die Stromerzeugung deutlich, verursachen aber Flächenversiegelung, stärkere Eingriffe ins Landschaftsbild sowie Risiken für Vögel, Fledermäuse, Böden und Wasserhaushalt. Schall- und Schattenwerte werden durch Betriebsmodi und Abschaltautomatik begrenzt. Ein umfangreicher landschaftspflegerischer Begleitplan sieht Hecken, Feldgehölze, extensives Grünland, Feuchtbiotope, Rückbau alter Wege und rastvogeloptimierte Bewirtschaftung vor, um Lebensräume aufzuwerten und die Eingriffe in Natur und Landschaft fachgerecht zu kompensieren. -

Freiflächenphotovoltaik im Grünland – Energiepark Bennien mit naturnaher Gestaltung
Im Osten von Melle Bennien entsteht ein kombinierter Energiepark aus Freiflächen Solaranlage und repowerter Windenergieanlage. Die bisher intensiv genutzten Grünland und Ackerflächen werden zu extensivem Grünland mit Hecken, Blänken und Krautsäumen umgestaltet. Die Module stehen hoch aufgeständert, Bodenversiegelung wird minimiert, Niederschlagswasser versickert vor Ort. Ein Umweltbericht prüft Auswirkungen auf Arten, Böden, Wasser, Landschaft und Mensch und zeigt, dass Eingriffe durch interne Aufwertungsmaßnahmen vollständig ausgeglichen und teils positive Effekte für Biodiversität erreicht werden. -

Waldnahes Wohnen und nachhaltige Nachverdichtung in der Buschkampsiedlung, Bielefeld-Senne
In der Buschkampsiedlung wird eine geordnete Nachverdichtung bestehender Wohngebiete umgesetzt, um Wohnraum zu schaffen und den Bestand zu sichern. Ziel ist die Schließung von Baulücken, sozialer Wohnungsbau und die Verbesserung der Infrastruktur, insbesondere für Familien. Konflikte bestehen vor allem im Verlust von Gehölzen, Versiegelung, Stadtklima, Starkregenrisiken und Lärm. Durch Maßnahmen wie Dachbegrünung, Erhalt von Bäumen, Schallschutz und artenschutzrechtliche Vorgaben werden erhebliche Umweltauswirkungen vermieden. Die waldartige Quartiersstruktur und wertvolle Biotope bleiben weitgehend erhalten.
